Allgemeine Geschäftsbedingungen SaarTransFair-Flughafenzubringer
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Reisevertrag kommt Zustande, nachdem der Kunde dem Transferunternehmen (SaarTransfair) eine handschriftliche unterschriebene Willenserklärung in Form einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder Fax hat zukommen lassen. Im Gegenzug stellt SaarTransFair dem Kunden eine Buchungsbestätigung innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung aus. Nimmt SaarTransFair den Auftrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Auftragsbestätigung gebunden. Nimmt SaarTransFair den Auftrag nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist SaarTransFair 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von SaarTransFair innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der unterschriebenen Annahmeerklärung in schriftlicher Form bei einem beauftragten Reisebüro oder bei der Buchungsstelle von SaarTransFair. Abweichende Regelungen oder Absprachen Bedarfen der Schriftform beider Vertragsparteien.
Transfer-Buchungen sind nach Möglichkeit über unser Online-Buchungsformular auf http://www.saartransfair.de.tl/buchungsformular.htm möglichst frühzeitig (ca. 4 Wochen vor Reiseantritt) vorzunehmen. Dies gibt Ihnen und uns die Sicherheit der korrekten Buchungsabwicklung.
Kurzfristige Buchungen können natürlich, nach erfolgreicher Prüfung der Transfer-Verfügbarkeit, ohne zusätzliche Kosten gebucht werden!
Die Regelungen bei Stornierungen nach §4, Abs.4.2 bleiben hiervon unberührt.
§2 Inhalt des Vertrages
2.1 Die Reiseleistung/Transferleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg/Buchungsbestätigung. SaarTransFair muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg/Buchungsbestätigung des Kunden. Es gelten die in den Preislisten genannten Transferpreise soweit nichts anderes vereinbart. Die Preise ergeben sich aus der, vom Fahrgast gewünschten Transferart (Return oder Oneway), Tarifzone, Personenanzahl und gelten nur für eine Abholadresse; pro weiter angefahrene Adresse auf dem direkten Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50€/ Km erhoben. Der Transferpreis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein (alle Preise incl. Gebühren). SaarTransFair obliegt die Auswahl des Transfer-Fahrzeuges.
2.2 SaarTransFair verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können nur Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 45 Minuten) akzeptiert werden. Darüber hinaus gehende Verspätungen werden mit 18,-€/je angefangene Stunde zzgl. anfallender Parkgebühren, die nach Preisangabe des jeweiligen Flughafens berechnet werden, beaufschlagt. Dies trifft dann zu, wenn die Flugzeitenänderung oder die Mitteilung über sonstige Verzögerung nicht rechtzeitig (mindestens aber 24 Stunden vor Abholung) telefonisch oder fernmündlich erfolgt ist und/oder sich bereits ein Fahrer von SaarTransFair am oder zum Flughafen befindet. Ansonsten sind die in dem Buchungsformular/Buchungsbestätigung angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind grundsätzlich dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, Verspätungen usw., die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich umgehend, mindestens aber 24 Stunden vor Abholung, anzuzeigen. Unterbleibt ein Anzeigen der Flugverspätungen oder sonstiger Verzögerungen, erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.3 Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, schlechte Witterungsverhältnisse, Stau, Verzögerungen die der Kunde zu verantworten hat (z.Bsp.Tickets vergessen), Unfall, Fahrzeugdefekt ect. sind von SaarTransFair nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. SaarTransFair haftet nicht für verpasste Flüge die sich aufgrund vorgenannter Umstände ergeben. Weiter ist SaarTransFair nicht verantwortlich und Haftbar für unvorhersehbare Ereignisse. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich SaarTransFair; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
Durch Änderungen in der Routenplanung kann es zu Verschiebungen der Ankunft und/oder Abhol-Zeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass bei Transatlantik-Flügen bzw. Flüge nach Nordamerika, USA, ggf eine längere Check In-Zeit vorgesehen sein kann (meist 3 Stunden vor Abflug). Einen entsprechenden Vermerk entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen. Diese Regelung kann auch für Flüge gelten, die Zwischenlandungen beinhalten. Bitte teilen Sie uns solche Flüge bei Ihrer Online-Buchung im Kommentar-Feld, mit!
2.4 Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (20Kg Freigepäck/Person zzgl. Handgepäck max. 7Kg) kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge in Höhe von 5,-€/Kg erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden. Mitgeführtes Gepäck wird nach Möglichkeit im Transfer-Fahrzeug selbst verstaut. Sollte dies nicht möglich oder sinnvoll sein, behält sich SaarTransFair vor, dass Gepäck in einem geeigneten Fahrzeug-Anhänger oder Zweitfahrzeug zu befördern Durch den Einsatz von variablen Sitzsystemen (Ausbau von einem oder mehreren Sitzen um zusätzliches Gepäck zu befördern) kann es für den/die hinteren Fahrgäste zu Einschränkungen kommen.
Flüge bei denen das Piece-Konzept bzw. Two Piece-Konzept Anwendung findet, sowie Gepäck, dass die max. Summe aus Höhe, Länge, Breite von 158 cm überschreitet, muss bei der Buchung gesondert angemeldet werden. Gleiches gilt für Transatlantikflüge in die USA, Mexico oder Kanada, bei denen max. 2x 23Kg/Person befördert werden dürfen. Für Gepäck nach dem Piece-Konzept/ Two Piece Konzept, wird ein zusätzlicher Übergepäck-Aufschlag von 15,-€ / Gepäckstück berechnet und dem Transferpreis zugeschlagen.
Transport von Tierboxen/ lebenden Tieren bitten wir unter Angabe der Boxengröße gesondert anzumelden.
2.5 Die gebuchte Transferleistung beinhaltet den Transport der Gepäckstücke der Fahrgäste bis vor den Eingangsbereich/Abflughalle des gebuchten Flughafens und zurück, vorausgesetzt der gebuchte Flughafen hat entsprechende Entladezonen oder Parkzonen für Zubringer ausgewiesen und diese sind zum Zeitpunkt des Eintreffens am Flughafen verfügbar. Ansonsten ist SaarTransFair berechtigt auf weiter entfernte Parkmöglichkeiten auszuweichen oder entsprechende Meetingpoints vorzugeben.
§3 Preise
3.1 Der im Buchungsbeleg / Bestätigung angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem beauftragten Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei unserem Fahrer vor Beginn der Fahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten, spätestens jedoch nach erfolgtem Rücktransfer. Stammkunden und /oder Firmenkunden haben die Möglichkeit, den fälligen Transferpreis per Rechnung zu zahlen. Ferner bieten wir unseren Fahrgästen an, den fälligen Transferpreis per Vorkasse oder PayPal (saartransfair@gmail.com) vorab zu entrichten. Geht der fällige Transferbetrag nicht mehr rechtzeitig vor Beginn der Transferleistung auf dem, in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto ein, muss die Zahlung beim Fahrer in Bar erfolgen.
Maßgeblich sind die in den Preislisten genannten Transferpreise, sofern nichts anderes vereinbart.
Kinder unter 2 Jahren Reisen kostenlos!
Für Gabelflüge (unterschiedliche Flughäfen bei Hin -& Rückflug) und/oder bei einer Reisedauer über 6 Wochen berechnen wir jeweils den One-Way-Tarif.
Für Ihre Mitreisenden Kinder hält SaarTransFair, je nach Altersklassen, Kindersitze zur kostenfreien Benutzung bereit. Im Interesse Ihrer Kinder bitten wir darum, während der Buchung, dass Alter bzw. das Körpergewicht der mitreisenden Kinder anzugeben, damit wir die entsprechenden Sitzsysteme auswählen können!
3.2 Alle Preise verstehen sich incl. Steuern und Gebühren. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche Gebühren/Parkgebühren bei einer Wartezeit von mehr als 45 Minuten z.B. durch Verzögerungen beim Check Out, Gepäckverlust, Flugverspätungen sofern nicht angezeigt, Streik, höhere Gewalt und sonstige Verzögerungen, die SaarTransFair nicht zu verantworten hat. In diesen Fällen ist SaarTransFair berechtigt, zusätzlich entstandenen Gebühren/Parkgebühren des jeweiligen Parkhauses/Parkplatzbetreiber/Flughafen, gemäß der gültigen Preistabellen und eigene Gebühren nach §2 Abs.2.2 in Rechnung zu stellen.
3.3 Transferleistungen für Bekannte, Freunde, Geschäftspartner, Ihre Kunden oder sonstige Personen, die nicht selbst gebucht haben, sind nur gegen Vorkasse oder Paypal möglich (ausgenommen Stammkunden). Die zu befördernden Personen haben sich gegenüber dem Fahrer, auf dessen Nachfrage, auszuweisen.
3.4 Bei Transfer-Art "Hin- und Rücktransfer“ darf der Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Reise maximal 6 Wochen betragen!
Für längere Zeiträume wählen Sie bitte jeweils die Transfer-Art „Einfache Strecke" bzw. "One-Way" aus!
§4 Rücktritt / Widerruf
4.1 Beiden Vertragsparteien steht, ohne Angabe von Gründen, ein uneingeschränktes Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Zugang der schriftlichen oder fernmündlich erfolgten, verbindlichen Erklärung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufes.
Der Widerruf seitens des Kunden ist in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) zu richten an:
SaarTransFair
Dorfstr. 71
66740 Saarlouis
E-Mail: saartransfair@gmail.com
4.2 SaarTransFair ist berechtigt, die gebuchten Transferleistungen aus unvorhersehbaren Gründen, ganz oder teilweise, bis zu 14 Tagen vor dem Datum der erstmaligen Leistungserbringung kostenfrei zu stornieren. Dies gibt dem Kunden ausreichend Zeit sich um eine alternative Transferleistung zu bemühen. Eine Stornierung seitens SaarTransFair ist ausgeschlossen, wenn bereits mit der Durchführung der Transferleistung begonnen wurde. Die Frist zur Stornierung ist gewahrt mit dem rechtzeitigen Eingang der Stornierung beim Kunden. Das Datum der erstmaligen Leistungserbringung entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. (Hintransfer bzw. Abholzeitpunkt) Liegt eine Rücktrittserklärung bzw. der Widerruf des Kunden bei SaarTransFair spätestens bis 2 Wochen vor Fahrtantritt vor, werden ebenfalls keine Gebühren erhoben. Ein Rücktritt der Kunden von der gebuchten Leistung ist möglich. Die Gebühren bei einem späteren Rücktritt sind wie folgt: bis 1 Woche vor Abholung: 25% des Transferpreises, bis 3 Tage vor Abholung: 50% des Transferpreises, bis 1 Tag vor Abholung 100% des Transferpreises Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, SaarTransFair nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Ein Rücktritt von der gebuchten Transferleistung ist ausgeschlossen, wenn die Durchführung des Auftrags bereits begonnen wurde. Die ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Hintransfer bereits ausgeführt wird oder wurde und der Rücktransfer vom Kunden widerrufen wird.
§5 Gewährleistung
SaarTransFair haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Für die Streckenführung kommen – soweit Verfügbar – moderne, Satellitengetützte Navigationssysteme zum Einsatz.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet SaarTransfair dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von SaarTransFair der Höhe nach auf das Doppelte des vereinbarten Gesamtfahrpreises. SaarTransFair haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von SaarTransFair zu bringen.
§6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die AGB von SaarTransfair gelten als angenommen, wenn diese dem Kunden in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Post) bis spätestens 14 Tage vor Auftragsdurchführung zugehen und der Kunde diesen nicht widerspricht. Erkennt der Kunde die AGB nicht oder nur teilweise an kommt kein Transferauftrag zustande.
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© SaarTransfair2025 – Stand: Januar 2025
Kopieren von Texten, Preistabellen usw. auch Auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von SaarTransFair gestattet.